DAS SOZIALTHERAPEUTISCHE WOHNHEIM
Beendigung der Hilfe
Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten das Betreuungsverhältnis zu beenden:
Regulär Auszug:
Beendigung durch den Bezug einer eigene Wohnung.
Therapiebeginn:
Der Klient beginnt eine stationäre Therapie.
Überleitung in längerfristige Einrichtungen:
Der Klient braucht weitergehende Hilfe, die in unserer Einrichtung nicht geleistet werden kann.
Ende der Kostenübernahme:
Der zuständige Kostenträger übernimmt nicht mehr die Kosten für die Unterbringung im Wohnheim.
Kündigung durch Hausbewohner:
Ein Klient kündigt von sich aus das Betreuungsverhältnis.
Erneute Inhaftierung:
Der Klient ist durch Bewährungswiderruf oder Verurteilung inhaftiert worden.
Kündigung durch den LSB e.V.:
Dem Klienten wird gekündigt, da er massiv und wiederholt gegen die Hausordnung verstößt und/oder Regeln und Pflichten missachtet.
Bei Beendigung der stationären Hilfe findet bei Bedarf eine Vermittlung zur Anlauf- und Beratungsstelle des Verein statt.