Wir bieten acht Haftentlassenen oder von Inhaftierung bedrohten Männern sozialpädagogische und sozialtherapeutische Hilfestellung auf Grundlage der §§ 67 ff. SGB XII an. Die Klärung der Aufnahmevoraussetzungen wird vom Wohnheim durchgeführt.
Bei dem Wohnheim handelt es sich nicht um ein Übergangswohnheim, vielmehr richtet sich das Angebot an Personen, die Begleitung und Betreuung über einen längeren Zeitraum nach der Haftentlassung wünschen und benötigen. Wir erwarten von den Klienten, dass sie im Hilfeprozess Eigeninitiative und Motivation zeigen und an der Verbesserung ihrer Lebenssituation mitarbeiten.
Vor der Aufnahme haben Bewerber die Möglichkeit, die Einrichtung bei einem Besuch oder einem Hafturlaub kennen zu lernen. Von jedem Bewerber ist ein detaillierter Lebenslauf und ein Bewerbungsbogen anzufertigen bzw. auszufüllen, diese sollen vor dem Vorstellungsgespräch vorliegen. (Lebenslaufvordruck und Bewerbungsbogen finden Sie unter "Aufnahme" als Download)
Am Anfang des Aufenthaltes werden gemeinsam mit dem Klienten die Ziele der Betreuung erarbeitet. Die Aufenthaltsdauer ist abhängig von den Hilfebedarfen des jeweiligen Klienten. Es stehen Einzelzimmer in zwei bzw. drei Zimmer-Wohnungen zur Verfügung. In der Regel verpflegen sich die Klienten selbst.
Während des Aufenthaltes wird den Klienten die Möglichkeit geboten ihre persönlichen Angelegenheiten wie z.B. Arbeitsuche, Beschaffung von Papieren, Regulierung von Schulden und Aufbau von Kontakten zu regeln. Schwerpunkte unseres Konzeptes sind sowohl die Einzelfallhilfe als auch die Gruppenarbeit. Für jeden Klienten ist die Teilnahme an Einzelgesprächen sowie den stattfindenden Gruppenangeboten verpflichtend. Die Vermittlung in eine Arbeitsmaßnahme ist meist möglich. Klienten, die keiner Arbeit, Umschulung oder ähnlichem nachgehen, verpflichten sich im Rahmen der Tagesstrukturierung am Arbeitsprojekt im Haus teilzunehmen (z.B.: Möbeltransporte, Einlagerungen, Instandhaltungs- und Schönheitsreparaturen im Haus).