DAS SOZIALTHERAPEUTISCHE WOHNHEIM
Hilfeangebote
Einzelfallhilfe
Die Einzelfallhilfe umfasst unter anderem alle formalen und organisatorischen Angelegenheiten, wie die Erstellung des Gesamtplanes inklusive der Hilfeplanung und deren Fortschreibung; hierzu gehört auch ein Abschlussbericht und die umfassende Dokumentation des Hilfeverlaufes. Darüber hinaus beinhaltet die Einzelfallhilfe insbesondere Einzelgespräche, Begleitung, Suchtbearbeitung, Hilfe zur Arbeit, Schuldenregulierung und Geldverwaltung.
- Einzelgespräche
Jeder Klient hat eineN pädagogischeN MitarbeiterIn als AnsprechpartnerIn und Bezugsperson, mit der/dem er regelmäßig wöchentliche Einzelgespräche führt.
Wiederkehrende Gesprächsinhalte im Einzelgespräch sind die Auseinandersetzung mit den individuellen Problematiken und Kompetenzen. Hierbei fließen Aspekte des bisherigen Lebens, der laufenden Hilfe sowie der Gruppenarbeit mit ein.
- Begleitung
Bei Bedarf werden die Klienten zu Behördenangelegenheiten, Arztbesuchen, Vorstellungsgesprächen usw. begleitet.
- Suchtbearbeitung
Ein Großteil der Klienten hat eine Alkohol- oder/und Drogenproblematik. Die Hilfe umfasst diesbzgl. folgende Maßnahmen:
Vermittlung zur örtlichen Drogenberatung und zu Selbsthilfegruppen.
Unterstützung bei der Beantragung von Therapien.
Bei vermuteten Drogenrückfällen werden Urinkontrollen in der Einrichtung durchgeführt.
Sollte es zu einem Rückfall gekommen sein, ist für den Verbleib in der Einrichtung ein konstruktives Vorgehen notwendig. Das heißt, dass zum Beispiel eine Entgiftungs- oder/und Substitutionsbehandlung begonnen wird.
- Hilfe zur Arbeit
Die Klienten werden in der Regel ohne Arbeit aus der Haft entlassen. Außerdem entsprechen die meisten Klienten nicht den Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes.
Als ersten Schritt bietet das Wohnheim im Rahmen des Arbeitsprojektes (siehe Seite 14) Beschäftigung an.
Darüber hinaus besteht unter anderem bei einem örtlichen gemeinnützigen Träger die Möglichkeit an einer Arbeitsmaßnahme in verschiedenen Arbeitsbereichen (zum Beispiel Möbellager, Umzüge, Hauswirtschaft, Garten -und Landschaftsbau und Baubereich) teilzunehmen. Das Ziel dieser Arbeitsmaßnahme ist die Qualifizierung für den ersten Arbeitsmarkt. Hierbei geht es unter anderem um Orientierung und die Heranführung an die Arbeit, Erprobung von Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den Erwerb von Schlüsselqualifikationen.
- Schuldenregulierung
Während des Aufenthaltes in der Einrichtung wird den Klienten die Möglichkeit geboten, ihre Schulden zu regulieren. Das bedeutet in erster Linie, das Zusammentragen der einzelnen Forderungen und die Auflistung der Gläubiger. Bis zu einer übersichtlichen Summe werden Regulierungen von den MitarbeiternInnen des Wohnheimes vorgenommen. Für umfangreichere Regulierungen wird mit örtlichen Schuldnerberatungsstellen zusammengearbeitet.
Im Wohnheim begonnene Schuldenregulierungen können nach Beendigung der stationären Hilfe ggf. von der Anlauf- und Beratungsstelle oder im Rahmen des Angebotes der Ambulanten Hilfe des Vereins fortgeführt werden.
- Geldverwaltung
Den Klienten wird auch über die stationäre Hilfe hinaus, eine Geldverwaltung über das vereinseigene Konto angeboten. Ziel der Geldverwaltung ist unter anderem, den Umgang mit dem zur Verfügung stehendem Geld zu erlernen, sowie die Absicherung von regelmäßigen Zahlungen zu leisten.
Darüber hinaus ist nicht jedem Klienten die Eröffnung eines eigenen Kontos bei einem Kreditinstitut möglich.
Gruppenarbeit
Ein wesentlicher Bestandteil der Gruppenarbeit ist (im Gegensatz zur Einzelgesprächssituation), dass nicht nur die/der BetreuerIn als einzigeR und direkteR VermittlerIn für Veränderungen auftritt, sondern auch Anstöße von den Gruppenmitgliedern vermittelt werden. Hierbei kann kognitiv Erkanntes in eine soziale Situation übertragen werden. Dabei wird auch die Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft geweckt.
Die sich im Laufe der Zeit entwickelnde Gruppenkultur ermöglicht einen Erfahrungsaustausch untereinander, sowie die Auseinandersetzung mit der eigenen Problematik und der der Anderen. Durch die Gruppenarbeit wird die Akzeptanz eigener Schwächen und Stärken und die der Anderen stabilisiert. Die Gruppe dient als Korrektiv, sie kann ein Freiraum sein, der Lernmöglichkeiten und Wachstumschancen bietet, der Sozialisationsdefizite und negative Verhaltensweisen aber auch Kompetenzen aufzeigt und in Beziehung setzt.
Tagesstruktur
Erfahrungsgemäß fällt es den neuen Klienten besonders schwer, einem geregelten Tagesablauf nachzugehen. Durch ihre Sozialisationsdefizite und ihre Haftzeiten haben sie es entweder nicht gelernt oder verlernt, ihr Leben zu strukturieren und zu planen. Die Tagesstruktur im Wohnheim soll den Klienten bei der Planung und Strukturierung ihres Lebensalltages helfen und sie dabei unterstützen, die gestellten Aufgaben zu bewältigen.
Die Tagesstruktur muss für den Betreffenden in seiner Bedeutung nachvollziehbar und für seine Lebenssituation relevant sein.
Klienten die keiner Arbeit, Umschulung oder ähnlichem nachgehen, verpflichten sich im Rahmen der Tagesstrukturierung, am Arbeitsprojekt im Haus teilzunehmen.
Die Tagesstruktur soll vor allem den neuen Klienten einen geregelten Tagesablauf ermöglichen. Jeden Morgen treffen sich die betreffenden Klienten zur Morgenbesprechung im Wohnheimbüro. Dort werden die Tagesaktivitäten aufeinander abgestimmt. Hierzu zählen Termine (Einzelgespräch, Arztbesuche, Behördentermine usw.) der einzelnen
Klienten, Gruppenaktivitäten und der Einsatz im Arbeitsprojekt, das durch eineN MitarbeiterIn begleitet wird.
Gruppenbesprechung
Ein Mal in der Woche findet eine Gruppenbesprechung statt. Die Teilnahme ist verpflichtend. Themen dieser Besprechung sind sämtliche aktuellen Belange, die das gemeinschaftliche Leben und das Haus betreffen.
Konflikte zwischen einzelnen Klienten werden besprochen und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Besondere Vorkommnisse werden thematisiert und bearbeitet.
Darüber hinaus dient die Gruppenbesprechung als Raum für die Planung und Organisation der täglich stattfindenden Arbeitsprojekte, der themenbezogenen Veranstaltungen und der Freizeitaktivitäten.
Themenbezogene Veranstaltungen
Regelmäßig finden themenbezogene Veranstaltung statt. Die Teilnahme ist ebenfalls verpflichtend. Diese Veranstaltung wird im Hinblick auf die Wünsche und Vorschläge der Klienten, meist von den WohnheimmitarbeiterInnen vorbereitet und durchgeführt. Hierzu können aber auch ReferentenInnen eingeladen werden. Auch werden Projekte zu bestimmten Fragestellungen (z.B. Ernährung, Einkaufsverhalten, Mülltrennung) in diesem Rahmen durchgeführt.
Freizeitmaßnahmen
Die meisten Klienten haben Schwierigkeiten ihre freie Zeit sinnvoll zu gestalten. Zur Anregung werden daher im Rahmen der Hilfe verschiedene Freizeitmaßnahmen angeboten.
Wöchentlich findet eine Freizeitveranstaltung statt. Im Rahmen dieser Freizeit werden die mit den Hausbewohnern besprochenen Aktionen/Aktivitäten durchgeführt. Sie umfassen verschiedenste Angebote von Kultur, Sport und Sozialem.
Die Freizeitveranstaltungen dienen auch der Förderung des Miteinander der Klienten. Sie bieten die Möglichkeit etwas neues zu erleben, zu erfahren, auszuprobieren und neu gemachte Erfahrungen auszutauschen.
Weitere Freizeitangebote erstrecken sich zum Teil über mehrere Tage. So können beispielsweise mehrtägige Kanufahrten, Radtouren oder Wandertouren angeboten werden. Nach Möglichkeit wird ein Mal im Jahr eine einwöchige Gruppenfahrt ins nahegelegene Ausland organisiert und durchgeführt.
Die Teilnahme an den Freizeitmaßnahmen ist verbindlich.
Arbeitsprojekt
Ein Teil der Tagesstrukturierung ist das Arbeitsprojekt. Hier werden unter anderem Möbel- und Hausratsspenden abgeholt und im vereinseigenen Lager eingelagert. Aus diesem Fundus können die Klienten kostenlos ihre Zimmer möblieren und sich mit Hausrat ausstatten. Darüber hinaus werden vom Arbeitsprojekt Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen im Haus sowie Garten- und Hofpflege durchgeführt.
Die zu leistenden Arbeitsstunden sind auf wöchentlich ca.10 Stunden pro Klient begrenzt.
Neben der Tagesstrukturierung bietet das Arbeitsprojekt die Möglichkeit der sinnvollen Beschäftigung und Arbeitserprobung. Dabei werden körperliche Belastungsgrenzen als auch soziale Integrationsfähigkeit in Arbeitssituationen deutlich. Hier sichtbar werdende Kompetenzen und Defizite fließen in die weitere Hilfegestaltung mit ein.
Da das Arbeitsprojekt eine zentrale therapeutische Bedeutung einnimmt, erfolgt keine finanzielle Entlohnung.
Rufbereitschaft
Zum Rahmen des Hilfeangebotes in dem Wohnheim gehört eine Rufbereitschaft für die Zeit, in der keinE MitarbeiterIn in der Einrichtung zu erreichen ist. Die Rufbereitschaft deckt auch die Nachtzeiten und Wochenendzeiten mit ab. Den Klienten stehen in jeder Wohneinheit Telefone zur Verfügung, über die sie die Rufbereitschaft erreichen können.
Die Rufbereitschaft kann und soll genutzt werden, wenn Hausbewohner mit schwierigen Problemlagen konfrontiert sind, die sie nicht selbständig lösen können.
Kooperation mit Fachdiensten
Neben den Hilfeangeboten des Wohnheimes sind in der Regel andere Fachdienste hinzuzuziehen.
Die sich hierdurch ergebene regelmäßige Kooperation umfasst Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe, Krankenhäuser, Ämter, Träger von Arbeitsmaßnahmen, Straffälligenhilfe, Schuldnerhilfe, Gerichte und Anwälte.
Diese Fachdienste werden ggf. in die Hilfeplanung mit einbezogen. Über die Einzelfallhilfe hinaus findet mit verschiedensten Fachdiensten ein regelmäßiger Austausch, mit dem Ziel der ständigen Qualitätsentwicklung, statt.