DAS SOZIALTHERAPEUTISCHE WOHNHEIM
Aufnahmeverfahren
Kontaktaufnahme
Der Kontakt eines neuen Bewerbers sollte so früh wie möglich erfolgen. Möglichkeiten des Erstkontaktes sind:
Der Bewerber wendet sich direkt an die MitarbeiterInnen des Wohnheimes,
er wird über die Anlauf- und Beratungsstelle des LSB e.V. oder
durch andere Institutionen an das Wohnheim vermittelt.
Aufnahmekriterien
Eine Aufnahme erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis. Eine Einwiesung per Gerichtsbeschluss ist nicht möglich.
Halbstrafen oder 2/3 Strafbefürwortungen durch das Gericht, mit der Auflage des Wohnens in unserer Einrichtung, werden ebenfalls abgelehnt, da sie unseren Aufnahmekriterien entgegenstehen.
Wichtige Voraussetzungen für eine Aufnahme in das sozialtherapeutische Wohnheim, sind die Eigenmotivation und die Bereitschaft, die Angebote des Wohnheimes wahr- und anzunehmen.
Die Annahme des Betreuungsvertrages (s. Anhang) und die damit verbundene Akzeptanz der Regeln eines gemeinschaftlichen Zusammenlebens, sind ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme.
Spätestens bei Einzug in das Wohnheim muss das letzte Urteil oder der Erziehungs- und Behandlungsplan vorgelegt werden.
Ein weiteres Kriterium ist die Beantwortung eines Lebenslauf-Leitfadens und eines Bewerbungsbogens (s. Anhang). Liegt beides vor, wird ein Vorstellungsgespräch geführt.
Lebenslauf - Leitfaden & Bewerbungsbogen
In dem Lebenslauf kommt es weniger auf Zahlen und Daten an, sondern auf die Vergegenwärtigung subjektiv bedeutsamer Lebensereignisse von früher Kindheit an.
In der Regel ist die ausführliche und persönliche Darstellung der eigenen Vergangenheit für den Bewerber eine belastende Aufgabe. Oberflächliche, zu kurze, lückenhafte oder offensichtlich beschönigende Versionen in den Lebensläufen werden in den Einzelgesprächen hinterfragt und sollen den Bewerber motivieren, sich mit der Frage auseinander zu setzen, wie sein bisheriges Leben verlaufen ist.
Hieraus ergeben sich oft Hinweise auf die Quelle und Stärke der Eigenmotivation, wie auch häufig über das Ausmaß von Verleugnungs- und/oder Bagatellisierungstendenzen sowie über körperliche und psychische Belastbarkeit.
Bei der Bearbeitung des Bewerbungsbogens muss sich der Bewerber mit der Frage auseinandersetzen, welche konkrete Hilfe er erwartete, wie lange er die angebotene Hilfe in Anspruch nehmen möchte und wie seine Pläne für die Zukunft aussehen. In diesem Abschnitt ist die Überprüfung seiner Eigenmotivation von besonderer Bedeutung.
Das Vorstellungsgespräch
Die MitarbeiterInnen des Wohnheimes vereinbaren dann ein Vorstellungstermin mit dem jeweiligen Bewerber, welches nach Möglichkeit im Wohnheim stattfinden sollte.
Wenn dem Inhaftierten keine Vollzugslockerung zusteht, führen die MitarbeiterInnen diese Gespräche in den Justizvollzugsanstalten durch.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorstellungsgespräches ist es, ein möglichst umfassendes Persönlichkeitsbild und eine Beschreibung der gegenwärtigen Problemlagen zu erhalten.
Gemeinsam mit dem Bewerber wird überprüft, inwieweit unser Hilfeangebot mit seinem Hilfebedarf übereinstimmt.
Das Vorstellungsgespräch wird anhand eines Vorstellungsbogens, der detaillierte Fragestellungen der Lebensbiographie beinhaltet, durchgeführt.
Das Aufnahmeverfahren setzt in der Mehrzahl der Bewerber einen konstruktiven Versuch frei, eine Vergangenheitsbewältigung zu beginnen und signalisiert die Bereitschaft ein Vertrauensverhältnis eingehen zu wollen.
Das Vorstellungsgespräch ist die Grundlage der weiteren Arbeit.
Sowohl der Lebenslauf mit dem Bewerbungsbogen, als auch der erstellte Vorstellungsbogen, sind interne Arbeitspapiere. Sie werden in der Einrichtung vertraulich behandelt.
Die Entscheidung über die Bewerbung wird schriftlich mitgeteilt. Eine Zusage wird stets unter Vorbehalt eines freien Platzes gegeben. Eine feste Platzzusage kann erst erfolgen, wenn in absehbarer Zeit ein Platz frei wird.
Ausschlusskriterien
Von der Aufnahme generell ausgeschlossen sind:
Aktiv alkoholkranke Personen
Aktiv drogenkranke Personen
Akut psychisch kranke Personen
Schwerbehinderte Personen, die einer speziellen Wohnmöglichkeit bedürfen.
Für die oben genannten Personenkreise können wir im Haus keine angemessenen Hilfen anbieten.