Lüneburger Straffälligen- und Bewährungshilfe e.V. Lüneburger Straffälligen- und Bewährungshilfe e.V. Lüneburger Straffälligen- und Bewährungshilfe e.V.
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LSB e.V. | Auf dem Meere 3 | 21335 Lüneburg 04131 / 2 44 47 - 0 info@lsbev.de

Wohnheim - Konzeption

DAS SOZIALTHERAPEUTISCHE WOHNHEIM
Beendigung der Hilfe

Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten das Betreuungsverhältnis zu beenden:

Regulär Auszug:
Beendigung durch den Bezug einer eigene Wohnung.

Therapiebeginn:
Der Klient beginnt eine stationäre Therapie.

Überleitung in längerfristige Einrichtungen:
Der Klient braucht weitergehende Hilfe, die in unserer Einrichtung nicht geleistet werden kann.

Ende der Kostenübernahme:
Der zuständige Kostenträger übernimmt nicht mehr die Kosten für die Unterbringung im Wohnheim.

Kündigung durch Hausbewohner:
Ein Klient kündigt von sich aus das Betreuungsverhältnis.

Erneute Inhaftierung:

Der Klient ist durch Bewährungswiderruf oder Verurteilung inhaftiert worden.

Kündigung durch den LSB e.V.:
Dem Klienten wird gekündigt, da er massiv und wiederholt gegen die Hausordnung verstößt und/oder Regeln und Pflichten missachtet.



Bei Beendigung der stationären Hilfe findet bei Bedarf eine Vermittlung zur Anlauf- und Beratungsstelle des Verein statt.

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